- Regensburger Betreuungsverein
- Wissenswertes
- Vorsorgevollmacht
Wissenswertes
Vorsorgevollmacht
Durch eine Vollmacht/Vorsorgevollmacht erklären Sie, dass ein Bevollmächtigter rechtsverbindliche Entscheidungen und Erklärungen stellvertretend für Sie (Vollmachtgeber) abgeben kann.
Sie ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, denn Sie entscheiden selbst, wer in welchem Umfang für Sie handeln soll. Sie legen darin fest, wie viele Personen (Familienangehörige oder sonstige Vertrauenspersonen) für Sie Entscheidungen treffen sollen und formulieren, bestimmen oder begrenzen die einzelnen Aufgaben selbst.
Eine Vollmacht ist nur dann wirksam, wenn der Vollmachtgebende zum Zeitpunkt der Abfassung der Vollmacht geschäftsfähig war.
Sie ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Menschen, die als Kehrseite auch das Risiko des Missbrauchs in sich trägt.
Sie sollten absolutes Vertrauen in die Person haben, die Sie vertreten soll.
Denn: Bevollmächtigte haben zunächst nach außen hin im Rahmen der Vollmacht einen unbegrenzten Spielraum. Im Innenverhältnis - also im direkten Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer - können ihnen individuelle Handlungsanweisungen mit differenzierten Handlungsbefugnissen auferlegt werden.
Eine Vollmacht lässt i.d.R. eine rechtliche Betreuung entfallen. Das Betreuungsgericht ist in diesem Fall nicht beteiligt.