Für Ehrenamtliche

Fremdbetreuer

Nicht verwandt, verschwägert oder befreundet?

Sie sind ehrenamtlicher Fremdbetreuer. Das heißt, Sie stehen zu den von Ihnen betreuten Personen in keiner familiären Beziehung und unterhalten zu diesen auch keine persönliche Beziehung (z.B. Freundschaft, Nachbarschaft, persönliches Umfeld).

Das ist für Sie interessant:

  • Führungszeugnis, Ausdruck aus Schuldnerverzeichnis
    Mit der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Betreuungsrechts verlangt der Gesetzgeber von allen ehrenamtlich tätigen Betreuern ein Führungszeugnis und einen Ausdruck aus dem Schuldnerverzeichnis.
  • Vereinbarung über Ihre Begleitung und Unterstützung bei der Betreuungsführung mit einem Betreuungsverein
    Die Anbindung an einen Betreuungsverein ist für Sie verpflichtend. An welchen Betreuungsverein Sie sich anbinden möchten, bleibt dabei Ihre persönliche Entscheidung. Eine Übersicht der in Regensburg tätigen Betreuungsvereine finden Sie unter Netzwerk.
  • Übernahme einer Verhinderungsbetreuung:
    Grundsätzlich kann der Betreuungsverein, an den Sie sich anbinden, mit Ihnen auch eine Vereinbarung zur Verhinderungsbetreuung treffen. Diese unterliegt engen Vorgaben und kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn Sie aus tatsächlichen Gründen verhindert sind.
  • Fortbildungen
    Bitte beachten Sie unser kostenloses Fortbildungsangebot.