Für Ehrenamtliche

Familienbetreuer

Sie gehören zur Familie oder so gut wie?

Sie sind ehrenamtlicher Familien- bzw. familiennaher Betreuer. Das heißt, Sie sind entweder verwandt oder z.B. befreundet oder nachbarschaftlich eng verbunden.

Das ist für Sie interessant:

  • Führungszeugnis, Ausdruck aus Schuldnerverzeichnis
    Mit der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Betreuungsrechts verlangt der Gesetzgeber von allen ehrenamtlich tätigen Betreuern ein Führungszeugnis und einen Ausdruck aus dem Schuldnerverzeichnis.
  • Information und Beratung durch einen Betreuungsverein
    Die in Regensburg tätigen Betreuungsvereine informieren und beraten Sie in allgemeinen und individuellen Fragen im Zusammenhang mit der von Ihnen geführten rechtlichen Betreuung. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner für Ihren Wohnort.
  • Vereinbarung über Ihre Begleitung und Unterstützung bei der Betreuungsführung mit einem Betreuungsverein
    Auf Wunsch schließen wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die Begleitung und Unterstützung (Anbindungsvereinbarung) und - verbunden mit dieser - ggf. auch eine Vereinbarung zur Verhinderungsbetreuung ab.
  • Fortbildungen
    Bitte beachten Sie unser kostenloses Fortbildungsangebot.

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